AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen [ Druckversion der Altmark Rundschau ]

1. Ein „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbepartners, nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet, in der von Michael Hilger, nachfolgend als Herausgeber bezeichnet, herausgegebenen Publikationen zum Zwecke der Verbreitung.

2. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Ausgaben und an bestimmten Plätzen erfolgt nur, wenn Auftraggeber und Herausgeber sich geeinigt haben, dass die Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen erscheinen. Ansonsten erfolgt bestmögliche Platzierung in zeitlicher Abfolge nach Eingang der Anzeigenaufträge.

3. Anzeigen, welche aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Herausgeber mit dem Wort „Anzeige” kenntlich gemacht.

4. Der Herausgeber behält sich vor, solche Anzeigenaufträge nicht anzunehmen oder einzelne Anzeigen im Rahmen eines Anzeigenauftrages abzulehnen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form den einheitlichen Grundsätzen vom Herausgeber widersprechen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist. Die Ablehnung des Anzeigenauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

5. Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier und geeigneter Druckvorlagen in digitaler Form.

Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckvorlagen fordert der Herausgeber Ersatz an. Unter diesen Voraussetzungen garantiert der Herausgebereine ordnungsgemäße Wiedergabe der Anzeige nach den technischen Umständen.

6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzanzeige (in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde).

Lässt der Herausgeber eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Anzeige erneut fehlerhaft, so hat der AuftraggeberRücktrittsrecht.

Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und/ oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Herausgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen falle Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder Verzug sind nicht ausgeschlossen, soweit die Unmöglichkeit oder der Verzug vom Herausgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

Die Haftung des Herausgebers ist in diesen Fällen auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgelt beschränkt.

Reklamationen bei Mehrfach-Anzeigen müssen bis zum Anzeigenschluss der nächsten Ausgabe, die auf die beanstandete Ausgabe folgt, geltend gemacht werden (bei einer Einzel-Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt).

7. Vom Auftraggeber gelieferte Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht der Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.

8. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung oder bei Vorkasse-Zahlung werden 3 % Rabatt vom Rechnungsbetrag gewährt, die Abbuchung erfolgt i.d.R. am Tag der Rechnungslegung.

9. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank (mindestens jedoch 6 %) sowie die Einziehungskosten berechnet.

10. Die Kosten für die Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für das Aushändigen bestellter Druckvorlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11. Der Auftraggeber haftet dem Herausgeber für Schäden, die diesen durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften (z. B. Abdruck einer Gegendarstellung) entstehen.

12. Bei Wahl der automatischen Vertragsverlängerung verlängert sich die Anzeigenschaltung automatisch um ein weiteres Jahr, kann aber jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

13. Anzeigenstornierungen oder unbrauchbare Druckvorlagen, die zu einem Ausfall der Anzeige führen, werden mit 30 % des Anzeigenpreises berechnet.

14. Werden vom Herausgeber erstellte Anzeigen ohne vorherige Absprache in anderen Publikationen durch den Auftraggeber verwendet, behält sich der Herausgeber das Recht vor, dafür 100 % des Anzeigenpreises in Rechnung zu stellen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Herausgebers.